FAQ

Wie viele Besucher werden am Dorffäscht Winkel 2024 erwartet?

Wir rechnen mit ca. 10‘000 bis 15‘000 Besucher, verteilt über 3 Festtage. Es versteht sich von selbst, dass diese Zahlen wetterbedingt stark schwanken können.

Was sind die Mindestöffnungszeiten?
Festöffnungszeiten
Restaurants / Food
Bars
Übrige Stände
Freitag:
17.00 – 02.00 Uhr
17.00 – 23.00 Uhr
20.00 – 02.00 Uhr
17.00 – 20.00 Uhr
Samstag:
11.00 – 04.00 Uhr
11.00 – 23.00 Uhr
20.00 – 04.00 Uhr
11.00 – 19.00 Uhr
Sonntag:
10.00 – 18.00 Uhr
11.00 – 18.00 Uhr
10.00 – 18.00 Uhr
Fragen an den Lebensmittelinspektor?

Gerne gibt Ihnen Herr Daniel Moser Auskunft

Kantonales Labor Zürich
Daniel Moser
Tel. +41 43 244 72 54
daniel.moser@kl.zh.ch
www.zh.ch/kl

Gibt es Fixpreise für zb. Getränke?

Am Fest gelten folgende Mindestpreise:

  • Mineral mit/ohne 5dl: CHF 4.–
  • Süssgetränke 5dl: CHF 5.–
  • Bier Spezli: CHF 5.–
  • Bier offen 4dl: CHF 6.–
Gibt es ein einheitliches Zahlungssystem?

Jeder Anbieter ist selber für seine Zahlmöglichkeiten (Bar, Twint, Karte, etc.) verantwortlich.

Gibt es einen Dorffest-TWINT-Code?

Nein, jeder Anbieter ist frei, wie er einkassieren möchte (bar, Karte, Twint). Twint-Accounts können zb. bei www.raisenow.com eingerichtet werden.

Gibt es eine Defizitgarantie?

Nein, weder von der Gemeinde, noch vom OK

Was geschieht mit den Einnahmen?

Die Einnahmen dürfen natürlich selber behalten werden. Lediglich die Festgebühren sind zu entrichten und die bestellten Waren abzubezahlen.

Wird es eine Veranstaltungs-Versicherung seitens des OKs geben oder ist jeder Anbieter selbst dafür verantwortlich?

Es wurde vom OK eine Haftpflichtversicherung für das Fest für Personen- und Sachschäden (Versicherungssumme 5 Mio CHF) abgeschlossen. Versichert sind die Festhütten, Zelte, Festwirtschaften, Fahrzeugparks und Umzüge sowie Schäden an gemieteten Räumlichkeiten. Kein Versicherungsschutz besteht für die persönliche Haftpflicht der Aussteller und anderer selbständiger Unternehmer sowie deren Personal.

Zudem wurde eine Geschäftsversicherung abgeschlossen welche die Bereiche Inventar und Betriebsunterbruch (Geschäftsinventar mit Waren/Einrichtungen, Feuer/Elementarereignisse, Einbruchdiebstahl/Beraubung, Wasser und Glasbruch), Hygiene (Waren und Kosten), Technik (Maschinen, technische Anlagen, Apparate und Geräte) und Transport (Beschädigung und Verlust von Sachen während dem Transport) einschliesst.

Muss ich als Anbieter meine Angebotsliste dem OK vorgängig abgeben?

Nein. Wir gehen davon aus, dass sich allen an die vorgegebenen Mindestpreise halten (Vertrauensbasis).

Welche alkoholischen Getränke darf ich als Restaurant verkaufen?

Getränke mit Alkoholgehalt ab 18 Prozent gelten als hochprozentig und dürfen nur in Bars verkauft werden. Ausnahme Kaffee mit Schuss.

Kann Brot/Fleisch/Getränke etc. während dem Fest noch nachbestellt werden?

Die Nachbestellungen könnt ihr direkt bei den Lieferanten platzieren.

Gibt es Mehrweggeschirr?

Es gibt keine Vorgaben. Das Fest soll möglichst Glas- und Alufrei sein. Glas und Alu darf das Lokal nicht verlassen. Wir appellieren an die Vereine, sich möglichst umweltfreundlich zu organisieren.

Gibt es ein Lärmmessgerät, zur Sicherstellung der Einhaltung vorgeschriebenen Lärmgrenze von (93dB(A))?

Es gibt diverse Apps, um die Lautstärke zu messen. zb. Dezibel X.

Müssen wir (die Vereine, Barbetreiber) eine Suisa-Gebühr (Ton und Videogebühr) lösen?

Nein, das OK hat für den ganzen Anlass die Suisa-Gebühr gelöst.

Darf ich EM-Fussballspiele («Public Viewing») zeigen in meiner Bar / Restaurant?

Sofern es sich um eine öffentliche Übertragung handelt, die als kleinere Veranstaltung gilt, d.h. maximale Kapazität der Veranstaltungen liegt jederzeit bei 300 Personen und es gibt keine kommerzielle Aktivierung (z. B. Sponsoring-Aktivitäten oder Eintrittsgelder), so verlangt die UEFA keinen Lizenzantrag. Es sind jedoch die üblichen geltenden örtlichen Genehmigungen und Berechtigungen einzuholen (z. Bsp. Serafe).

Quelle und weitere Informationen dazu: https://de.uefa.com/euro2024/news/0289-1a05831c0dbd-0a7f4223a132-1000–public-viewing-bei-der-uefa-euro-2024/#

Dürfen sich Vereine eigene Sponsoren für ihren Dorffest Stand suchen?

Alles, was innerhalb des Standes ist, ist okay. Es dürfen keine grossflächigen Werbebanner angebracht werden.

Was wird vom OK organisiert, was muss ich selbst organisieren?
  • Diverses Mobiliar kann zentral über das OK auf eigene Kosten mitbestellt werden. Es darf auch selbständig Mobiliar organisiert werden.
  • Getränke und Lebensmittel werden über einen Lieferanten zentral, auf eigene Kosten, bestellt. 
Wie wird die Entsorgung gehandhabt?

Auf dem Festareal gibt es diverse öffentliche Abfallcontainer. Jeder Anbieter wird gebeten, seinen Abfall selber zu sammeln. Kehrichtsäcke (110l) werden zur Verfügung gestellt. Dieser Abfall wird am Samstag-/Sonntag- und Montagmorgen (ca 8 Uhr) eingesammelt.

Darf ein Restaurationsbetrieb auch «To Go» verkaufen oder erhöht sich dann die Festgebühr?

Die Festgebühr wird nicht summiert. Ein Restaurationsbetrieb darf also «To Go» verkaufen, ein «Take Away» darf jedoch keine Sitzmöglichkeiten bieten.

Sind Barbetriebe selbst für die Alterskontrollen zuständig?

Es wird Festbändeli geben, welche das jeweilige Mindestalter belegen. Barbetreiber können sich im Zweifelsfall an diesen Bändeli orientieren. Bändeli können am Infostand bezogen werden.